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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Mediator Herbert Hamacher-Werhan zur Praxis der Mediation:
In der Mediation entspricht die frei gewählte Lösung nach Ihrer individuellen Interessenlage häufig nicht der gesetzlichen Standardlösung. Im Rahmen der -gesetzlich garantierten- Privatautonomie können die Medianten rechtlich wirksam vereinbaren, was sie gemeinsam für das Beste halten. Eine Mediationsvereinbarung ist solange wirksam als sie nicht gegen Verbots- oder Nichtigkeitsvorschriften verstößt. So wäre etwa ein Verzicht auf künftigen Kindesunterhalt nichtig, um ein krasses Beispiel zu nennen. Eine unwirksame Vereinbarung würde nur solange nützen, als sich jeder freiwillig daran hält.
Darauf zu achten, dass die erarbeitete Vereinbarung nicht nur als gut empfunden wird sondern auch wirksam ist, ist ebenfalls Aufgabe des Anwaltsmediators.
Um ein positives Beispiel für eine Abweichung von den gesetzlichen Regeln zu nennen: die Parteien, etwa die Noch-Eheleute, können aufgrund eines gemeinsam entwickelten Gerechtigkeitssinns, der auch nicht durch Streit sein Ende gefunden haben muss, vereinbaren, wer von ihnen bis wann künftig das gemeinsame Haus alleine oder mit den gemeinsamen Kindern nutzt und was danach mit dem Haus passiert; und ob wer wem wann aus welchen Ressourcen welchen Ausgleich dafür zahlt, und ob und was sich daran wieder ändert, wenn einer von ihnen beiden krank oder arbeitslos wird, usw. usf.
Demgegenüber hält das Gesetz solche differenzierenden Lösungen nicht bereit, da es an einem allgemeinen Konsens bzw. Gerechtigkeitsmaßstab orientiert sein muss, um allen nützlich sein zu können.
Dennoch ist das Bewusstsein über die Existenz des Gesetzes zur Herbeiführung einer Mediationslösung in den meisten Fällen unerlässlich: jeder weiß, dass ohne Einigung Gesetz und Rechtsprechung auf die eine oder andere Weise eingreifen würden. In vielen Fällen orientieren die Parteien auch in der Mediation ihren Gerechtigkeitssinn bewusst an den gesetzlichen Regelungen, d.h. an dem, was bei Gericht gelten würde. Gesetz und Rechtsprechung erscheinen so als konstruktives Damoklesschwert!
Interessiert? Lesen Sie den ganzen Artikel auf der Internetseite von Rechtsanwalt und Mediator Herbert Hamacher-Werhan www.mediation-aachen.net , in der Rubrik 'Mediation'.
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"... mehr als Recht bekommen ..."
Martina Mainz-Kwasniok, Auszug aus www.familienrecht.ac

"Wir wollen nicht streiten" - mit diesem festen Vorsatz gehen viele Ehen auseinander. Manche streiten tatsächlich nicht: weil einer immer nachgibt, um des lieben Friedens willen. Andere streiten auch nicht: Sie lassen streiten, in Anwaltsschriftsätzen vor Gericht.
Einigen wenige Paaren aber gelingt es, ihre Verflechtungen als Liebespaar, Elternpaar, Wirtschaftsgemeinschaft und Solidaritätsgemeinschaft aufzulösen ohne sich zu streiten, ohne "der Klügere gibt nach" zu spielen und ohne den Konflikt an das Gericht zu delegieren. Sie schaffen es aus eigener Kraft oder mit Hilfe eines guten Beraters. Ob Mediation Ihr Weg wird, können Sie mit Hilfe meines Konflikttyptestes auf meiner Homepage einzuschätzen versuchen.
In der familienrechtlichen Beratung als Anwältin spürte ich oft Bereitschaft zu einer vermittelnden Lösung. Ich sah mich mit Kollegen vor Gericht verhandeln und vergleichen - und wenn auch die Atmosphäre anders war, im Grunde feilschten wir wie auf dem Basar. Es musste doch mehr geben als das Einnehmen einer extremen Position - und das Treffen in der rechnerischen Mitte. Ich hörte davon, dass man "den Kuchen vergrößern" kann - aber wie? Ich spürte, dass diese Menschen eine andere Form der Hilfe benötigten als ein Gerichtsverfahren - aber welche?
Bei allen menschlichen Konflikten kann es nicht darum gehen, auf Kosten des Gegners das Beste herauszuholen. Dass im Familienrecht bei der juristischen Fragestellung auch Gefühle eine Rolle spielen, kenne ich aus meiner eigenen Trennungsgeschichte. Das psychosoziale Handwerkszeug ist auch für den Anwalt wichtig: Verhandlung, Rhetorik, Kommunikation, Gefühlen den rechten Platz einräumen können, das Ungesagte entschlüsseln, Verständnis entwickeln ... "Mediation" heißt die Technik, mit der der Kuchen vergrößert wird.
Seit 1999 habe ich mich für die Methode der "Mediation" interessiert, zunächst durch Teilnahme an Tagungen und Lesen der einschlägigen Fachliteratur und habe mir schließlich durch ein weiteres Studium an der FU Hagen die notwendige Qualifikation angeeignet.
Seit gut einem Jahrzehnt findet in Deutschland "Mediation" zunehmend Verbreitung. Mit Meditationsmusik und Räucherwerk hat das nichts zu tun. Der "Mediator" steht in der Mitte - das ist der lateinische Wortstamm. Mediatoren sind Menschen aus psychosozialen Grundberufen oder Rechtsanwälte, die in einer zusätzlichen Ausbildung, z.B. einem Aufbaustudium, Mediation erlernt haben. Vor der Mediation steht ein "Clearing", ob der Sach- und Streitstand mediationsgeeignet ist und die Parteien die notwendigen persönlichen Voraussetzungen mitbringen. Dieses "Clearing" ist unverbindlich: Wer sich nach dem Clearing nicht für eine Mediation entscheidet, dem wird nichts berechnet. Denn Mediation ist nicht immer der Königsweg. Dann empfehle ich eine parteiliche anwaltliche Interessenvertretung und ggf. eine richterliche Entscheidung.
Während der Mediator "in der Mitte sitzt" und das Gespräch lenkt, Themen strukturiert und an seinem Fachwissen teilhaben lässt, arbeiten die Parteien: an ihren eigenen Wünschen, Zielen und Möglichkeiten.
Das ist nicht immer übersichtlich, denn der typische Familienkonflikt ist verwoben: Die gemeinsamen Kinder sollen nach der Trennung nicht in der Mitte zerrissen, das Vermögen nicht zum Streiten verbraucht werden. Gern möchte man vielleicht das gemeinsame Sorgerecht wahrnehmen - aber der Streit ums Geld steht im Augenblick einer guten Kooperation im Wege.
Rechtlich betrachtet sind Fragen des Sorgerechts und des Unterhaltes "zwei Paar Schuhe" - in der Mediation aber gehört alles unter einen Hut. Wird die Auseinandersetzung - an Anwälte und Richter - delegiert, dann findet sich der Familienkonflikt in die juristische Sprache gepresst und nach juristischer Relevanz sortiert. Das wird dem Leben oft nicht gerecht. In der Mediation sprechen die Klienten in ihrer Sprache und über das, was zwischen Ihnen wichtig ist - egal, ob es dafür einen Paragrafen gibt.
Besonders brauchbar wird Mediation da, wo die deutschen Gesetze nur unbefriedigende Hilfestellung bieten: In grenzüberschreitenden Fällen oder bei nichtehelichen Beziehungen.
Eine gelungene Mediation endet in einem umfassenden Vertragswerk über alle Berührungspunkte - in Form eines Privatvertrages oder notariell beurkundet. Die evtl. Ehescheidung ist dann nur noch eine gut vorbereitete Formsache, entsprechend kostenreduziert durchführbar.
Mediation hat ihren Preis, staatliche Finanzierung wie die Prozesskostenhilfe greift hier nicht. Bei Familien aber, die z.B. mit einem Häuschen und gutem Einkommen gerichtlich betrachtet ordentliche "Streitwerte" mitbringen, lohnt sich Mediation meist auch finanziell. Menschlich gewinnen alle Medianten dazu: Sie gehen nicht als Gewinner oder Verlierer hervor, sondern als Partner, die ihren Konflikt verantwortlich gelöst haben.
Martina Mainz-Kwasniok, Rechtsanwältin und Mediatorin in Aachen, Auszug aus www.familienrecht.ac
